Und noch etwas; es ist dem DENARC (Drogenbekämpfungstelle des Bundesstaates São Paulo) richterlich verboten worden, auf dem internationalen Flughafen von São Paulo Verhaftungen vorzunehmen, denn dadurch würden die Menschenrechte der in flagranti erwischten Drogenhändler beeinträchtigt. Verhaften dürfe nur die Bundespolizei. Die Richterin befürchte, dass den Denarc-Beamten Geld angeboten würde, dass Rauschmittel verschwinden und Verhaftete bestohlen oder sogar ermordet werden könnten. Die Entscheidung wurde schon im Januar gefällt, wurde aber erst jetzt bekannt. Anstatt ihrer Aufgabe nachzukommen, den Rauschgifthandel zu bekämpfen, muß die Behörde sich jetzt erstmal um Rechtsmittel gegen das richterliche Machtwort kümmern.
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