Alle fünf Jahre werden diese Daten elektronisch erfasst, diesmal vom 1.7.2016 bis zum 15.8.2016, wobei diese Frist um 18:00 ausläuft. Wer Näheres wissen will, muss sich das Rundschreiben Nr. 3.795 vom 16.6.2016 durchlesen. Es müssen die Verhältnisse am 31.12.2015 informiert werden und zwar von jedem Unternehmen mit ausländischen Teilhabern, die nicht in Brasilien ansässig sind und von Juristischen Personen in Brasilien, die > 1 Mio. US$ kommerzielle Verbindlichkeiten mit Fälligkeit bis 360 Tagen gegenüber non residents haben. Vermeiden Sie eine Geldstrafe und geben Sie die Erklärung fristgemäß an die Zentralbank ab!
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