06 Mai 2020

Zweite Instanz bestätigt Urteil gegen Lula im Fall "Wochenendgrundstück in Atibaia": 17 Jahre Gefängnis

Im Fall "Triplex Guarujá" war der ehemalige Präsident Brasiliens in erster Instanz zu 12 Jahren verurteilt worden, die zweite reduzierte die Haftstrafe auf 9 Jahre.

In beiden Fällen geht es um Geldwäsche, Korruption und ähnliche White Collar Crimes.

Trotzdem ist Lula auf freiem Fuß, weil seine Freunde im Obersten Bundesgericht, die von ihm ernannt wurden, ihm die Treue halten. Im Gegensatz dazu wird Bolsonaro verwehrt, den Chef der Bundespolizei in Rio auszutauschen, weil sein Wunschkandidat mit seinen Söhnen befreundet sei und, so der Oberste Bundesrichter, der sein Veto einlegte, anzunehmen sei, dass dieser Bolsonaro verbotenen Zugang zu Ermittlungen geben würde. Das erinnert mich an den Film Minority Report, in dem Verbrechen vorausgesagt und dadurch die künftigen Verbrecher vor Ausführung der Tat festgenommen werden können. Weil also nicht auszuschließen sei, dass der Präsident durch den von ihm gewählten Kandidaten Dinge erfährt, die er auch als Präsident nicht wissen darf, darf dieser Kandidat seine Position nicht einnehmen, obwohl die Besetzung dieser Stelle ausdrücklich in der Kompetenz des Präsidenten liegt.

Bleibt die Frage, ob zu Lulas Amtszeit ein Richter ähnlich vorgegangen wäre. Wollen Sie eine Wette darauf abschließen? Nein? Habe ich mir gedacht!

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