28 Januar 2007

Fremdsprachengebrauch unter Strafe

Natürlich dürfen Sie in Brasilien weiterhin Deutsch sprechen und schreiben, obwohl dies auch schon mal verboten war. Aber Sie dürfen keine Anzeige veröffentlichen, die ein nicht übersetztes Wort einer Fremdsprache benutzt, wenn diese Anzeige ein Angebot an einen Kunden enthält. Und die Übersetzung darf sich nicht wie Versicherungsbedingungen hinter Kleinstbuchstaben verbergen, sondern muß in der selben Aufmachung wie das fremdsprachliche Wort gezeigt werden. Das gilt provisorisch seit Mitte Januar für ganz Brasilien. Also Schluß mit "30 % Off!" und ähnlichem Unsinn. Ob die Schilder an den Bäumen "Garage Sale" mit der portugiesischen Erklärung "Familie zieht um, verkauft alles" auch verschwinden werden?

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