07 November 2014

Unternehmensrechtsformen

Mein Partner in Süddeutschland beschwerte sich neulich, weil er mit dem Kürzel EIRELI nichts anfangen konnte; Ltda. würde er ja verstehen, aber diese neue Bezeichnung sage ihm nichts. Ja, da geht es ihm wie vielen anderen, auch Brasilianern - aber was hilft's, so heisst eine Einpersonengesellschaft eben in Brasilien. Ein Brasilianer weiss dafür in der Regel nicht, was eine GmbH & Co.KG ist.

Wikipedia sagt zum Thema: "Eine Einpersonengesellschaft, auch Einmanngesellschaft genannt, ist eine Kapitalgesellschaft mit nur einem Gesellschafter. Sie ist zu unterscheiden von der Personengesellschaft oder Personenvereinigung aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen sowie von gesellschafterlosen Kapitalgesellschaften wie der Kein-Mann-GmbH.

Verschiedene Formen der Einpersonengesellschaft sind zum Beispiel

die deutsche Ein-Personen-GmbH („Ein-Mann-GmbH“),
deren französische Entsprechung Entreprise unipersonelle à responsabilité limitée (EURL),
deren europäische Form, die Societas Unius Personae (SUP),
die deutsche Ein-Personen-AG („Ein-Mann-AG“)."

Ich wette, dass wenige Deutsche mit EURL etwas anfangen können, selbst wenn sie Französisch sprechen können. Aber um das Mysterium zu lüften, EIRELI steht für "empresa individual de responsabilidade limitada", ist also nur ein Sonderfall der "Limitada", die mindestens zwei Gesellschafter haben muss. Und "L'entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée" ist genau die Übersetzung der brasilianischen Bezeichnung.

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