- sorgen Sie zunächst dafür, dass der Gesellschaftsvertrag Ihrer Firma unter Gesellschaftszweck "Import" aufführt
- dann besorgen Sie sich eine allgemeine Importgenehmigung
- dann bestellen Sie Ihre Ware im Ausland
- beauftragen Ihren Zolldeklaranten bei Ankunft der Ware, diese zu verzollen und zahlen für diese "Nationalisierung" typischerweise 65% des CIF-Wertes
- und letztendlich überweisen Sie den vereinbarten Preis (wenn die Zahlungsbedingungen es so vorsahen) an den Verkäufer unter Einschaltung eines Devisenhändlers, weil Brasilien ein devisenbewirtschaftetes Land ist und die Zentralbank über Auslandsüberweisungen wacht
Und wie bekommen Sie die allgemeine Zollgenehmigung, auch RADAR genannt? Ganz einfach, sie bitten einen spezialisierten Dienstleister, diese für Sie zu beantragen. Und der wird dann einige Dokumente von Ihnen verlangen, die er für seine Dienstleistung benötigt. Und jetzt ist es auf einmal nicht mehr so einfach, denn er wird Ihnen diese Liste schicken:
- Verbrauchsabrechnungen elektrische Energie im Namen des Unternehmens für die letzten 03 Monate oder die, die existieren, mit Zahlungsnachweis
- Internet im Namen des Unternehmens für die letzten 03 Monate oder die, die existieren, mit Zahlungsnachweis
- Nachweis der Mietzahlung (letzte 03 Monate)
- IPTU (Grundsteuer) der Liegenschaft 2020 - Blatt vom Jahresanfang - mit Daten der Liegenschaft und des Eigentümers
- Grundbuchregistrierung der Liegenschaft
- Bankkontoauszug der letzten drei Monate oder der, in denen es Bewegungen gab
- Monatliche Bilanzen / GuV ab Beginn der Geschäftstätigkeit des Unternehmens - oder falls länger - der letzten 03 Monate - mit dem für RADAR-Erteilung erforderlichen Wert des Umlaufvermögens
- Erklärung des Buchhalters über die Einzahlung des Grundkapitals
- Wechselkursvertrag über die Integralisierung des Grundkapitals des ausländischen Gesellschafters
- Eingang der ordnungsgemäß verbuchten Beträge
- Steuerliche Verbuchung der Beträge
- Grundkapital
Und was sagt die Gesetzgebung über RADAR?
Es existieren drei RADAR-Versionen, welche bei der Bundessteuerbehörde (Receita Federal) genehmigt werden müssen und Zugang zum Siscomex-System erlauben:
- Import: < 50.000 USD (cif) pro Halbjahr EXPRESSRADAR
- Import: 50.000 - 150.000 USD (cif) pro Halbjahr LIMITIERTES RADAR
- Import: > 150.000 USD (cif) pro Halbjahr UNBEGRENZTES RADAR
Daneben kann für bis zu 3.000 USD pro Monat ohne RADAR-Genehmigung importiert werden.
Zwar ist für den Import kein Mindeststammkapital vorgeschrieben, jedoch hängt die Erteilung der RADAR-Genehmigung von der Beurteilung der Finanzkraft des Unternehmens durch die Receita Federal ab, wobei folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Summe der gezahlten Steuern PIS, COFINS, CSLL, IRPJ der letzten 5 Jahre (Rückschlüsse auf das Umsatzvolumen)
- Summe der INSS-Beiträge in den vergangen 5 Jahren (Rückschlüsse auf die Zahl der Mitarbeiter)
- Umlaufkapital (verfügbar auf dem Girokonto)
Warenbestände, Aktiva, Auftragsbestand oder Zahlungseingänge werden nicht berücksichtigt. Da eine neue Firma noch keinen Umsatz gemacht hat, erhält diese am Anfang nur die "Habilitação Expressa", also das EXPRESSRADAR, ohne Nachweis des Eigenkapitals.
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