07 Juni 2007

Personal entlassen und die Folgen tragen

Brasilianische Mitarbeiter sind anders als ihre deutschen Pendants, das muß gerade der ausländische Chef verstehen und berücksichtigen. Je größer der soziale Abstand, desto höflicher sollte er sie behandeln, ein falsches Wort und der Mitarbeiter wirft einem im Affekt alles hin und ist weg. Und da er mit 30 Tagen Frist kündigen kann und der Arbeitgeber ihn in diesen 30 Tagen Gelegenheit für Vorstellungsgespräche geben muß, hat man seinen Mitarbeiter meist sofort verloren, denn wenn man ihn zum Verbleib zwingt, kündigt er auch innerlich.

Es gibt noch eine besondere Art der Kündigung eines Arbeitnehmers, nämlich die provozierte Kündigung durch den Arbeitgeber, damit der Arbeitnehmer an seinen fundo de garantia kommt. Auf ein Sonderkonto des Arbeitnehmers muß nämlich der Arbeitgeber jeden Monat 8 % des Gehaltes einzahlen, die der Arbeitnehmer nur bekommt, wenn ihm gekündigt wird, nicht, wenn er selbst kündigt. Hat er z.B. bei drei anderen Arbeitgebern gekündigt und braucht dieses Geld, dann kommt es durchaus vor, daß er seine Kündigung provoziert. dabei versteht er es, den Bogen nicht zu weit zu spannen, um keine fristlose Kündigung rechtzufertigen. Das Problem für den Arbeitgeber ist die z.Z. 50%ige Strafe, die er auf das im letzten Beschäftigungsverhältnis angesammelte Guthaben zahlen muß, wenn er die Kündigung ausspricht.

Man kann mit 30 Tagen Kündigungsfrist auch jeden Arbeitnehmer entlassen, muß aber die erwähnten 40 % + „vorübergehend“ weitere 10 % des aktuellen FGTS - fundo de garantia por tempo de serviço - Guthabens des Arbeitnehmers (Ausnahme: fristlose Entlassung oder Kündigung durch den Arbeitnehmer) als Strafe zahlen, dazu natürlich für die 30 Tage, in denen der Gekündigte normalerweise nicht mehr arbeitet, die Bezüge einschließlich pro rata temporis das gesetzlich vorgeschriebene 13. Gehalt und das Urlaubsgeld. Das Entlassen kann also teuer werden. Darüber hinaus hat der ex - Arbeitnehmer 3 Jahre Zeit, seinen ex - Arbeitgeber auf Überstundenzahlung etc., etc., etc. zu verklagen, was in Brasilien offensichtlich eine Art Volkssport ist.

In den USA werden jährlich 75.000 Arbeitsgerichtsprozesse angestrengt, in Frankreich 70.000 und in Japan nur 2.500. In Brasilien sind es sage und schreibe 2 Millionen mit steigender Tendenz. 2005 wurde an die Kläger, wobei darunter Arbeitnehmer zu verstehen sind, 7,19 Mrd. R$ gezahlt, in 2006 waren es sogar 13 % mehr. Pro 1.000 R$ Streitwert kostet ein Prozeß die Justizbehörden im Mittel 1.300 R$, also im Jahr 2.000.000 x 1.300 = 2,6 Mrd. R$! Kein Wunder, daß Spezialisten die Arbeitsgesetzgebung als anachronistisch, überholt, zu detailliert und irreal bezeichnen und ich füge noch teuer hinzu. 



2 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Naumann!

    Da haben Sie wider einmal den “Nagel auf den Kopf getroffen“ – diese personellen Eigenarten in Brasilien, konnte ich bereits ebenfalls feststellen – es ist wirklich unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit diese Einstellungen der Arbeitnehmer, verfestigt sind – Ihre Schilderungen entsprechen definitiv der Realität in der brasilianischen Arbeitswelt. Diese interkulturellen Unterschiede lassen sich leider auch nicht durch die besten Sprachkurse der Welt erlernen – entweder erfährt man die Verhaltensweisen selbst, oder lässt sich durch sehr gute Personalberater; und damit meine ich Sie, unterstützen. Ansonsten geht das Vorhaben für europäische Firmengründer in Brasilien, definitiv “in die Hose“. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Gerd Rettig

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