Bisher konnte jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit 30 Tagen kündigen, Arbeitnehmer idem. Das ändert sich ab morgen. Der Arbeitnehmer kann immer noch mit dieser Frist kündigen, aber der Arbeitgeber muss die 30 Tagesfrist für jedes Beschäftigungsjahr um 3 Tage verlängern bis maximal 90 Tage. Nicht geändert hat sich für den Arbeitgeber die Pflicht, auf den angesammelten Garantiefond (FGTS - fundo de garantia do tempo de serviço), der monatlich 8 % vom Bruttolohn beträgt, 50 % Strafe zu zahlen, wenn eine Entlassung ausgesprochen wird. Davon ist der Arbeitgeber nur befreit, wenn die Kündigung fristlos ist, weil der Arbeitnehmer sich etwas zuschulden kommen ließ, was eine solche fristlose Kündigung rechtfertigt.
Mit der neuen Regelung sind wir wieder mal einen Schritt auf dem Weg zu einer flexiblen Arbeitsgesetzgebung weitergekommen. Wie sagt der Chef? Gestern standen wir noch vor einem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter.
Ich will nicht unsozial sein, aber bis zu 100 % Lohnnebenkosten reichen eigentlich, oder?
Übrigens ist die Praxis, dass ein Arbeitnehmer morgens beim Chef erscheint und diesem mitteilt, dass er ab heute nicht mehr in der Firma arbeiten wird - von einer Einhaltung der 30 Tage kann also im "Normalfall" keine Rede sein. Wehe, wenn der Arbeitgeber dies zum Anlass nehmen würde, die 30 nicht gearbeiteten Tage auch unbezahlt zu lassen!
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12 Oktober 2011
Kündigungsfrist in Brasilien verlängert
Engineer, consultor, author e.g. "Aus internationaler Praxis", "Wirtschaftsboom am Zuckerhut", "Facetten des Imports" in "Business Guide Brasilien", articles in "HardvardBusinessManager", "Fortschrittliche Betriebsführung und Industrial Engineering", entrepreneur and inventor
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