11 Mai 2022

NACHRICHTEN AUS ABSURDISTAN

Wir haben einen Firmengründungsauftrag und zu seiner Ausführung benötige ich eine Vollmacht der künftigen ausländischen Gesellschafter. Einer von ihnen ist gerade in Brasilien. Da er eine brasilianische CPF-Numer hat und fließend Portugiesisch spricht, wollte er die Vollmacht bei einem lokalen Notar unterschreiben. Geht leider nicht, denn dort verlangt man das Original seiner Heiratsurkunde. Meine Frage, was hat der Familienstand mit der Erteilung einer Vollmacht zu tun? Heiliger Bürokratius, beschütze uns vor schlechten Gesetzen und Ausführungsbestimmungen!

Wie sieht die Lösung aus? Einfach das Notariat wechseln, denn die Anforderungen sind durchaus verschieden und was der eine Notar will, hält der andere für überflüssig.

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