Seiten
- STARTSEITE
- INDIVIDUELLE BRASILIENREISEN
- MESSEN 2014/15
- HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ÜBER BRASILIEN
- BRASILIENBUCH
- MYTHEN
- VERANSTALTUNGEN
- IN BRASILIEN INVESTIEREN
- ERFOLGREICH IN BRASILIEN SEIN
- FIRMENGRÜNDUNG IN BRASILIEN
- EUROLATINA
- MARKTBEARBEITUNG BRASILIEN
- EMPRESAS ALEMÃS PROCURAM
- ZUR LAGE BRASILIENS AM 1.9.2015
- BRASILIENLITERATUR
- BRASILIEN 2017
- BRASILIEN IN BILDERN
Dieses Blog durchsuchen
28 Januar 2007
Fremdsprachengebrauch unter Strafe
Natürlich dürfen Sie in Brasilien weiterhin Deutsch sprechen und schreiben, obwohl dies auch schon mal verboten war. Aber Sie dürfen keine Anzeige veröffentlichen, die ein nicht übersetztes Wort einer Fremdsprache benutzt, wenn diese Anzeige ein Angebot an einen Kunden enthält. Und die Übersetzung darf sich nicht wie Versicherungsbedingungen hinter Kleinstbuchstaben verbergen, sondern muß in der selben Aufmachung wie das fremdsprachliche Wort gezeigt werden. Das gilt provisorisch seit Mitte Januar für ganz Brasilien. Also Schluß mit "30 % Off!" und ähnlichem Unsinn. Ob die Schilder an den Bäumen "Garage Sale" mit der portugiesischen Erklärung "Familie zieht um, verkauft alles" auch verschwinden werden?
Engineer, consultor, author e.g. "Aus internationaler Praxis", "Wirtschaftsboom am Zuckerhut", "Facetten des Imports" in "Business Guide Brasilien", articles in "HardvardBusinessManager", "Fortschrittliche Betriebsführung und Industrial Engineering", entrepreneur and inventor
www.eurolatinainternational.com.br
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen