16 Mai 2009

Schlechter mütterlicher Einfluß?

Es gibt keine Untersuchung zu dieser Frage, aber Zahlen. Danach sind von 20.228 Häftlingen, die am Muttertag ihre Strafanstalt verlassen durften, 4,79 % - das sind fast 1.000 Strafgefangene - nicht an den Platz hinter Gittern zurückgekehrt, wo sie nach Meinung (nicht nur) der Justizbehörden gehören. Übrigens, auch ein Häftling, der sich gut geführt hat, aber weder Mutter, Vater noch Kinder hat, darf am Muttertag seinen Freigang in Anspruch nehmen. 

Und noch etwas; es ist dem DENARC (Drogenbekämpfungstelle des Bundesstaates São Paulo) richterlich verboten worden, auf dem internationalen Flughafen von São Paulo Verhaftungen vorzunehmen, denn dadurch würden die Menschenrechte  der in flagranti erwischten Drogenhändler beeinträchtigt. Verhaften dürfe nur die Bundespolizei. Die Richterin befürchte, dass den Denarc-Beamten Geld angeboten würde, dass Rauschmittel verschwinden und Verhaftete bestohlen oder sogar ermordet werden könnten. Die Entscheidung wurde schon im Januar gefällt, wurde aber erst jetzt bekannt. Anstatt ihrer Aufgabe nachzukommen, den Rauschgifthandel zu bekämpfen, muß die Behörde sich jetzt erstmal um Rechtsmittel gegen das richterliche Machtwort kümmern.  

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