24 August 2013

Grosskonzerne verlagern Gewinne ins Ausland

und zahlen im Inland keine Steuern! Das wird Firmen wie Apple vorgeworfen, aber in Brasilien ist bald Schluss damit. Denn brasilianische Gruppen, deren Auslandstöchter Gewinne machen, müssen künftig, wenn sie nicht nachweisen können, dass die Gewinne am Standort entsprechend versteuert wurden, diese in Brasilien versteuern.

Der Mindestsatz für die Einkommenssteuer (imposto de renda da pessoa física IRPJ) soll 22 % betragen, dazu komme noch die Sozialabgabe über den Nettogewinn (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido CSLL). Wer den erwähnten Nachweis nicht erbringen kann, soll 34 % zahlen, nämlich 25 % IR und 9 % CSLL.

In den nächsten Tagen wird das Finanzministerium Näheres verlauten lassen.

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