14 September 2013

Export gebrauchter Maschinen und Anlagen nach Brasilien


Häufig hat das Mutterhaus nicht ausgelastete oder sogar stillgelegte Anlagen, die von der Tochter in Brasilien gebraucht werden – aber keiner denkt an in Brasilien an einen Import dieser Anlagen, denn gebrauchte Produktionsmittel, das weiss jeder, dürfen in Brasilien nicht importiert werden. Schade, weil jetzt unnötigerweise eine neue und teure Anlage für Brasilien beschafft werden muss, was nicht nur Geld, sondern auch Zeit kostet. Und die Anlage im Mutterhaus ist vielleicht unverkäuflich und kann nur noch verschrottet werden.

Diese Verschwendung kann verhindert werden und das sogar ganz legal gemäß der Portaria SECEX nº 23/11 des Ministério do Desenvolvimento, Indústria e Comércio Exterior, also der Verordnung Nr. 23/11 des Ministerium für Entwickung, Industrie und Aussenhandel. Denn entgegen der allgemein gebräuchlichen Auffassung können gebrauchte Anlagegüter durchaus importiert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Konsumgüter allerdings dürfen nur neu importiert werden!

Was ist für einen solchen Import nötig? Zunächst muss eine komplette technische Beschreibung des gebrauchten Gutes an seinem aktuellen Aufenthaltsort angefertigt werden. Dann muss ein Projekt eröffnet werden, welches von verschiedenen Stellen genehmigt werden muss, nämlich der Aussenhandelsabteilung (Departamento de Operações de Comércio Exterior – DECEX) des erwähnten Ministeriums, dem Maschinen- und Anlagenbauerverband (Associação Brasileira da Indústria de Máquinas e Equipamentos – ABIMAQ) für den Fall, dass gebrauchte Produktionsmittel importiert werden sollen, und des Sekretariates für Produktionsentwicklung (Secretaria do Desenvolvimento da Produção – SDP). Wenn das Projekt genehmigt und der Import eingeleitet ist, muss dann noch die Verzollung in Brasilien auch unter technischen Aspekten durchgeführt werden, bis endlich das gebrauchte Gut an seinem Bestimmungsort eingetroffen ist.

Unter gebrauchtem Gut werden Maschinen, Ausrüstungen, Apparate, Instrumente, Werkzeuge, Formen und Behälter, die eine Transporteinheit darstellen, unter der Voraussetzung verstanden, dass diese nicht in Brasilien hergestellt oder nicht durch in Brasilien hergestellte gleichwertige ersetzt werden können.

Darüber hinaus können gebrauchte Produktionslinien oder –zellen und ganze Fabriken importiert werden, auch wenn diese Produkte enthalten, die ähnlich (similar nacional) in Brasilien hergestellt werden. Für diese Fälle muss eine Abmachung mit dem den nationalen Hersteller repräsentierenden brasilianischen Unternehmerverband (ABIMAQ, SINDIMAQ, ABDIB, ABINEE, etc.) vorliegen, in der sich der Importeur verpflichtet, in Brasilien hergestellte Güter im mindestens gleichen Wert zu kaufen. Diese Vereinbarung muss vom SECEX / DECEX homologiert werden.

Das sind die Schritte für den Import gebrauchter Anlagengüter:
Erstellung eines technischen Memorandums zur Beschreibung und korrekten Klassifizierung des Anlagengutes
Erstellung eines Wertgutachtens (Laudo Técnico de Vistoria e Avaliação) nach Begutachtung des Anlagengutes durch einen Sachverständigen
Erstellung der Importlizenz mit Spezifikationen des Anlagengutes und der Zollklassifizierung; diese Lizenz muss vor dem Import vorliegen und wird nicht automatisch erteilt
Registrierung der Importlizenz im SISCOMEX
Analyse durch das DECEX, ob vergleichbare brasilianische Produkte existieren (exame de similaridade), dazu werden im Internet unter www.mdic.gov.br die Importlizenzanträge veröffentlicht, zu denen sich etwaige brasilianische Hersteller innerhalb von 30 Tagen äußern müssen, um zu beweisen, dass sie vergleichbare Produkte im Lande herstellen
Durchführung des Importes
Nach der Ankunft des importierten gebrauchten Gutes in Brasilien wird die Übereinstimmung des physischen Anlagengutes mit der Beschreibung in der Importlizenz vom Zoll geprüft, ausserdem wird der deklarierte Wert nachgeprüft
Bei der Begründung des Importes gebrauchter Anlagengüter ist es wichtig, nachzuweisen, welche Vorteile Brasilien durch diesen Import hat, z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Produktivitätsgewinn, Kapazitätserhöhung, Qualitätsverbesserung, Kostenreduzierung, Schaffung von Exportmöglichkeiten, Produktion neuer Produkte oder Übernahme innovativer Technologien. Diese Begründung darf nicht nur qualitativ sein, sondern sollte quantifiziert und nachvollziehbar sein, um anerkannt zu werden.

Zusammengefasst gilt: Gebrauchte Maschinen und Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen legal importiert werden. Der Import gebrauchter Konsumgüter ist aber verboten, auch der von Gebrauchtfahrzeugen!

1 Kommentar:

  1. Das Übersetzungsbüro Leikin kann gerne helfen beim Export der die Gebrauchten Maschinen und Anlagen die Dokumentation nach brasilianischen portugiesisch zu übersetzen.
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    deutsch portugiesisch

    brasilianisch sind ihre Stärke.

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