Der Mitarbeiter, der Ende April 2014 entlassen werden wird, verdient brutto 8.804,42 R$. Das muss sein Arbeitgeber bei der Entlassung zahlen:
- R$ 8.804,42 Bruttogehalt April 2014
- + R$ 1.467,40 anteiliges Urlaubsgeld für 2014
- + R$ 11.445,75 gesetzliche Abfindung (ein Monatsgehalt plus in diesem Fall die Bezüge von 9 Tagen zusätzlich, drei Tage für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit)
- + R$ 2.934,81 anteiliges gesetzliches 13. Monatsgehalt für 2014
- + R$ 8.804,42 nicht genommenen Urlaub in 2013
- + R$ 3.668,51 anteiliges 13. Monatsgehalt auf die Urlaubsabgeltung 2013
- + R$ 733,70 anteiliges Urlaubsgeld auf die Urlaubsabgeltung 2013
- + R$ 3.423,94 Urlaubsgeld 2013 (⅓ Monatsgehalt)
- + R$ 43,20 Triênio (Zusatzvergütung, die alle drei Jahre abhängig von der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird)
- = R$ 38.635,91
- - R$ 6.001,10 Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben
- - R$ 1.647,04 Verkehrsstrafen des Dienstwagens, die zunächst vom Arbeitgeber bezahlt wurden
- = R$ 30.951,77 auszuzahlen an den Arbeitnehmer
- + R$ 15.742,00 Strafe für die Entlassung, 50 % der sich während der Betriebszugehörigkeit angesammelten Summe auf dem entsprechenden FGTS - Konto des Arbeitnehmers bei der Bundessparkasse (FGTS = Fundo de Garantie por Tempo de Serviço)
- = R$ 46.693,77
Zwar haben wir hier den Sonderfall, dass der Arbeitnehmer 2013 keinen Urlaub nahm, aber selbst wenn man die Vergütung dafür abzieht, ist es immer noch sehr teuer, jemanden fristgemäß zu entlassen. Eine fristlose Entlassung ist billiger, weil dann die Strafe (50 % vom FGTS) nicht anfällt.
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