werden manchmal nach merkwürdigen Kriterien vergeben. Heute las ich dieses Zeilen:
"Fast überall auf der Welt hat Apple sich die Namensrechte an dem Begriff iPhone gesichert, aber nicht in Brasilien. Das führt jetzt zu einer ungewöhnlichen Premiere. Seit Dienstag verkauft der brasilianische Elektronikhersteller IGB Eletronica ein Smartphone, das den Namen iphone Neo One trägt. Wie "Estado de S. Paulo" berichtet, stellt das Gerät nur das erste in einer ganzen Reihe geplanter Produkte dar. Der Verkauf der Android-Smartphones soll über die IGB-Eletronica-Tochter Gradiente erfolgen.
Das Vorhaben sei juristisch nicht anfechtbar, da ist man sich bei IGB sicher. Bereits 2000 hatte das südamerikanische Unternehmen in seinem Heimatland einen Antrag für Markenschutz für den Begriff iphone beantragt, dem die zuständigen Behörden 2008, also ein Jahr nach Einführung von Apples iPhone, stattgaben. Einer Pressemitteilung zufolge hält IGB die Exklusivrechte für die Produktion und Vermarktung von Produkten mit dieser Bezeichnung in Brasilien noch bis 2018."
Den vollständigen Artikel lesen Sie unter Brasilien bekommt das Android-iphone im Spiegel. Das erinnerte mich an einen deutschen Kunden, der seine Sauerstoffkernlanzen in Brasilien verkaufen wollte. Als ihm dies bei der Fiat - Giesserei in Betím gelang, erhielt sein Kunde ein anwaltliches Schreiben von einem brasilianischen Konkurrenten, in dem gerichtliche Schritte für den Fall, dass man weiter diese Produkte aus Deutschland kaufen würde, angedroht wurden mit dem Hinweis, dass die brasilianische Firma die Schutzrechte auf Sauerstoffkernlanzen hielte. Und tatsächlich, diese Firma hatte ein brasilianisches Patent. Denkwürdig an diesem Fall ist, dass mein deutscher Kunde der Erfinder der Sauerstoffkernlanze ist und weltweite Patente - nur nicht in Brasilien - bis zu deren Ablauf hielt und seine Erfindung in Schweissnormen und -handbüchern ausführlich beschrieben wird. Was die Prüfer des brasilianischen Patentamtes INPI in Rio nicht abschreckte, wahrscheinlich aus Unkenntnis. Auf jeden Fall bekam die brasilianische Firma ein Patent, welches völlig ungerechtfertigt war, weil keine Patentwürdigkeit mehr gegeben war. Mit dem Hinweis darauf wurde der brasilianische "Erfinder" zum Schweigen gebracht.
Dass deutsche Firmen früher Brasilien (und auch Südafrika) nicht so ernst nahmen, sieht man auch daran, dass die Hauptprodukte meines früheren Arbeitgebers, für den ich nach Brasilien und Südafrika ging, in diesen Ländern auch nicht geschützt waren. Mit dem Nebeneffekt, dass ich Nachahmer gerichtlich mit grossem Aufwand bekämpfen musste. Mehr zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel in meinem Artikel "Wie Unternehmen ihre Produktentwicklung absichern", der im HARVARDmanager, 1/1990, S.80 - 88, erschien.
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19 Dezember 2012
Schutzrechte in Brasilien
Engineer, consultor, author e.g. "Aus internationaler Praxis", "Wirtschaftsboom am Zuckerhut", "Facetten des Imports" in "Business Guide Brasilien", articles in "HardvardBusinessManager", "Fortschrittliche Betriebsführung und Industrial Engineering", entrepreneur and inventor
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