Das ist aber nur eine Seite der Medaille, hier fehlt nämlich die deutsche! Wie Sie wissen, bin ich mehrmals im Jahr in Deutschland, um in der IHK Essen und in der IHK Stuttgart kostenlos Brasilieninteressierte über einen Markteintritt zu beraten. Das wird jetzt erschwert, weil die deutsche Datenschutzgesetzgebung das Anpreisen solcher Beratung per E-Mail schlichtweg verbietet, wenn der Empfänger nicht ausdrücklich schriftlich versichert hat, dass er einverstanden ist, solche Einladungen per E-Mail zu empfangen. Was übrigens generell gilt, nicht nur für meine Vorträge oder das Beantworten von Fragen.
Verständlich, dass kalte Akquisition per E-Mail unerwünscht ist, Spam ist wirklich mehr als lästig. Trotzdem unverständlich für mich, denn die Kammer, die auf meine Besuche hinweist, verkauft ja nichts, meine Dienstleistung ist absolut kostenlos für den, der sie in Anspruch nimmt. Übrigens sei die Rechtsauffassung so, dass Einladungen per Brief nicht verboten sind. Da stellt sich die Frage, ob es wohl eine Lobby der Briefbeförderer und Briefmarken-, -papier- und -umschlaghersteller gibt, die hier tätig war?
Meine Frage an die Blogleser: Wie kann eine IHK oder sonstige Institution, die mich als (kostenlosen!) Berater einsetzen möchte, die Botschaft an den Mann bringen, ohne eine Klage zu riskieren? Vom 14. - 18.3.2011 plane ich nämlich, in Essen in der dortigen IHK Brasiliensprechstunden abzuhalten. Wie kriege ich jetzt Termine für diese Tage?
Und eine weitere Frage an die Juristen unter den Bloglesern: Wenn ich aus Brasilien heraus Einladungen per E-Mail ungefragt nach Deutschland schicke, verstosse ich damit gegen das Datenschutzgesetz?
Nicht alle scheinen so sensibel zu sein wie die Kammern, denn ich erhalte immer wieder dieses Angebot:
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