05 Februar 2013

In Brasilien sagt man "tirar o corpo fora"

und in den USA weniger vornehm "cover your ass". Die Intention ist identisch, nämlich das Wegstehlen aus der Verantwortung. Und genau das ist der Grund, warum hier kein normaler Unternehmer gerne für den Staat arbeitet, denn um einen Auftrag zu bekommen, muss man in eine Ausschreibung fast mehr Arbeit investieren als in die Erledigung der dann kontraktierten Arbeit. Aber wie ich jetzt erfuhr, herrschen in Deutschland ähnliche Regeln. Um einen Auftrag in Wert von einigen tausend € von einer Gesellschaft zu bekommen, die von einer Landesregierung getragen wird, muss man an einer Ausschreibung teilnehmen, die aus folgenden Dokumenten besteht:
  1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
  2. Angebot
  3. Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7)
  4. Leistungsbeschreibung
  5. Besondere Vertragsbedingungen  
  6. Firmenfragenkatalog   
  7. Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestentlohnung (Vordruck VOL 8c)
  8. Vertragliche Nebenbedingungen ILO (Vordruck VOL 8d)
  9. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 VOL/A (Vordruck VOL 5c)
  10. Eigenerklärung zur Tariftreue / Mindestentlohnung (Vordruck VOL 5f)
  11. Eigenerklärung zu sozialen Kriterien (Vordruck VOL 5g)
Und dann steht da noch "Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt". Herrlich, also der billigster Anbieter macht das Rennen, nicht der kompetenteste. Und m.E. alles nur deshalb so kompliziert, damit niemand einem Beamten vorwerfen kann, dass er einen Bewerber bevorzugt hat oder dass ein Unterauftragnehmer die Tarifbedingungen nicht einhält - in unserem Fall in Brasilien!!! Oder will man einfach demjenigen, der den Auftrag vergibt, ersparen, das Angebot fachlich beurteilen zu müssen? Wie läuft das eigentlich bei Bewerbungen? Wird da auch der genommen, der am wenigsten Gehalt fordert?

Ein Beispiel zeigt die Weltfremdheit solcher Ausschreibungen für den Fall eines ausländischen Teilnehmers:
"Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder
Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn
a) über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) es sich in Liquidation befindet,
c) es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt,
d) es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) es im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Ich versichere hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss
von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und
vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung
vorzulegen."
Wenn Sie also z.B. eine Reise für eine deutsche amtliche Stelle organisieren, müssen Sie u.U. von einem Busunternehmer, Hotelbesitzer oder Restaurantbetreiber obige Erklärung fordern, bevor Sie den Auftrag erhalten und seinerseits Aufträge vergeben! Kein Wunder, dass der neue Flughafen in Berlin nicht fertig wird. Wobei bei solchen Auftragsvolumina natürlich andere Bedingungen gelten müssen als bei Kleinaufträgen. Aber auch hier rächt sich die Vergabe an den jeweils billigsten, der ist nämlich eigentlich nie auch der beste!

Warum erinnert mich diese Vergabepraxis an folgende Geschichte? Der Chef der Kaiserlichen Materialprüfungsanstalt liess Gewichte kaufen, die wegen ihrer Nutzung in Salpetersäure vergoldet sein mussten, weil sie sich sonst aufgelöst hätten. Prompt kam die Frage des Kaiserlichen Rechnungshofes, was sich der Herr Professor wohl dabei gedacht hätte, Gewichte vergolden zu lassen. Seine lakonische Antwort: "Weil massives Gold zu teuer gewesen wäre".

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