23 April 2015

Wieder mal Absurdistan!

Auch ein 12jähriger kann was erzählen, wenn er auf Reisen geht. Wie mein Enkel, der alleine nach Brasilien flog und 65 Päckchen à 10 Erfrischungstücher 4711 als Geschenk für die Großmutter mit sich führte. Die hätte sich auch gefreut, wenn sie sie erhalten hätte, denn so ein Geschenk im Wert von 65 x 1,79 € = 116,35 €


erfreut das Herz und in diesem Fall auch die Nase. Aber der Papst und der brasilianische Zoll sind im Dienst unfehlbar und deshalb überreichte unser Enkel am Flughafen der vovó keine duftende Überraschung, sondern dieses amtliche Schriftstück:

In diesem legt der brasilianische Zoll den Wert mit 741,00 US$ fest, was nach Adam Riese über den erlaubten 500 US$ liegt und behielt die Erfrischungstücher. Mein Versuch, eine Importfachfirma damit zu beauftragen, das beschlagnahmte Geschenk doch noch frei zu bekommen, schlug fehl. Hier die Stellungnahme: 

O Sr. XXX da YYY, fez contato,  informando que o valor que foi tributado pelos fiscais, não é negociável, que ele verificou e disse não haver recurso, para este caso.
Teríamos que pagar o valor que eles estão pedindo para reaver o produtos, ou deixar os produtos, que serão dando como perdido, caso não sejam buscados.
O Sr. XXX que nos lê cópia, disse ainda, que agora o único recurso que sobraria caso o Senhor queira reaver os produtos, seria ingressando com uma Ação judicial com advogado contra o órgão.

Demnach ist das, was der Zoll als Wert festlegt, nicht mehr zu ändern und eine Freigabe erfolgt nur, wenn dafür der Zoll bezahlt wird. Und der beträgt hier 60 % vom Wert, der die Freigrenze von 500 US$ übersteigt, also 144,60 US$. Und normalerweise muss noch eine Strafe in identischer Höhe bezahlt werden. Wenn man das alles nicht zahlen will, was hier der Fall ist, bleibt nur der Klageweg übrig. Und der kostet noch mehr und das Ergebnis steht in den Sternen. Also findet man sich mit der kalten Enteignung ab und freut sich, wenn recht viele Brasilianer bei der nächsten Antiregierungsdemonstration mitmachen. Und bevor Sie irgendwo in einer ähnlichen Situation den Mund aufmachen, lesen Sie dieses Schild, welches bei der Bundespolizei in São Paulo hängt:

Danach kann man, wenn man den Anweisungen eines Mitarbeiters des Öffentlichen Dienstes, die dieser in Ausübung seines Dienstes erteilt, nicht folgt, mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden oder eine Strafe aufgebrummt bekommen. Also, von wegen "mündiger Bürger" und "ziviler Ungehorsam", nicht in Brasilien. Ganz schön mutig, unsere Präsidentin, dass sie den bewaffneten Widerstand gegen das Militärregime gewagt hat! Und was soll man erst zu den Lehrern sagen, die am 23.4.15 in São Paulo versuchten, das Erziehungsministerium zu stürmen, um 75,33 % Gehaltserhöhung durchzusetzen?
Quelle: Folha de São Paulo
Ein echtes Vorbild für Zivilcourage, ganz wie es der Regierungsslogan
verheißt: BUNDESREGIERUNG - BRASILIEN - DAS ERZIEHENDE VATERLAND

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