Diese Graphik vermittelt einen Eindruck, sie zeigt in % den Anteil der Ausgaben für Personal und Schuldenbedienung an den laufenden Nettoeinnahmen:
Die Bundesstaaten sollten nicht mehr als 65 % dafür vorsehen. Aber wie man an der durchgezogenen Linie sieht, überschreiten 21 von ihnen diese Grenze. Das Gesetz der fiskalischen Verantwortung LRF erlaubt höchstens 60 % an Personalkosten. Mit 5 % für die Bedienung der Schulden bleiben also in der Theorie 35 % für andere Ausgaben und Investitionen übrig. Da sich aber kaum eine Bundesstaatsregierung an diese Vorgaben hält, bleibt für Investitionen kaum Geld übrig, siehe das Extrembeispiel Rio de Janeiro, hier sind gerade mal 6 % übrig anstelle 35. Deshalb zahlt dieser Bundesstaat z.Z. selbst Ruhestandsbezüge nur verspätet aus, wie übrigens auch die Bezüge der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. In dieser Aufstellung fehlt übriges Mato Grosso do Sul, es sind keine Daten verfügbar. Im Estadão können Sie dazu einen interessanten Artikel lesen.
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